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Kaution abrechnen und zurückzahlen: Was Vermieter dürfen und müssen

Die Kaution ist der Punkt, an dem aus einem entspannten Mietverhältnis am Ende ein Streit wird. Meist nicht wegen der Summe, sondern wegen des Vorgehens: zu lange gewartet, Abzüge ohne Beleg, die Kaution nicht getrennt angelegt. Wer die Regeln kennt, rechnet in vier Wochen ab und behält, was ihm zusteht.

1. Während des Mietverhältnisses

2. Nach dem Auszug: die Prüffrist

Es gibt keine gesetzliche Rückzahlungsfrist. Die Rechtsprechung gewährt dem Vermieter eine angemessene Prüffrist von in der Regel drei bis sechs Monaten, um Schäden festzustellen, Handwerkerangebote einzuholen und offene Forderungen zu beziffern. Sechs Monate sind die Obergrenze für den normalen Fall; wer länger wartet, riskiert Verzug und eine Klage mit Kosten. Empfehlung: innerhalb von vier bis acht Wochen abrechnen, wenn keine Betriebskostenabrechnung aussteht.

3. Was darf einbehalten werden?

ForderungEinbehalt zulässig?Hinweis
Mietrückstände, Nachzahlungen aus abgerechneten Betriebskostenjabezifferbar, sofort abziehbar
Schäden über normale Abnutzung hinausjaim Übergabeprotokoll festgehalten, Kostenvoranschlag reicht (fiktive Abrechnung bei Mietsachen weiter zulässig)
Unterlassene Schönheitsreparaturennur mit wirksamer Klauselstarre Fristen und Renovierung bei unrenoviert übergebener Wohnung sind unwirksam – dann nichts einbehalten
Noch nicht abgerechnete Betriebskostenangemessener Teilbetragetwa die zu erwartende Nachzahlung nach der letzten Abrechnung, oft drei bis vier Monatsvorauszahlungen; Rest sofort auszahlen
Normale Abnutzung, Verfärbungen, Dübellöcher in üblicher Zahlneinvertragsgemäßer Gebrauch
Reinigungskostennur bei nicht besenreiner ÜbergabeFotos vom Übergabetermin

4. Die Sechs-Monats-Falle (§ 548 BGB)

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate nach Rückgabe. Wer die Kaution wegen Schäden einbehält, aber innerhalb dieser Frist weder abrechnet noch klagt, kann die Forderung nach Ablauf nicht mehr durchsetzen – und muss die Kaution vollständig auszahlen. Die Frist beginnt mit der Schlüsselrückgabe, nicht mit dem Vertragsende. Umgekehrt verjähren Ansprüche des Mieters auf Aufwendungsersatz ebenfalls nach sechs Monaten.

5. So sieht die Abrechnung aus

Kaution + Zinsen: Anfangsbetrag, angesammelte Zinsen, Gesamtsumme.
Abzüge einzeln: je Position Betrag, Grund, Beleg (Rechnung, Kostenvoranschlag, Betriebskostenabrechnung, Übergabeprotokoll-Nummer).
Einbehalt für offene Betriebskosten: Betrag, Abrechnungszeitraum, voraussichtlicher Abrechnungstermin.
Auszahlungsbetrag und Überweisung innerhalb von 14 Tagen an die vom Mieter genannte Bankverbindung.

Grundlage für alles ist das Übergabeprotokoll – siehe Wohnungsübergabe: Protokoll und Mängel. Ohne Protokoll und Fotos ist im Streit nichts beweisbar, und der Mieter bekommt die volle Kaution.

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Häufige Fragen

Wie lange darf ich die Kaution nach dem Auszug behalten?

Eine angemessene Prüffrist, meist drei bis sechs Monate. Für noch nicht abgerechnete Betriebskosten darf ein angemessener Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten werden, der Rest muss ausgezahlt werden.

Darf ich die Kaution mit der Nebenkostennachzahlung verrechnen?

Ja, sobald die Abrechnung erstellt ist. Bis dahin darfst du einen Teilbetrag in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung einbehalten.

Was ist, wenn ich die Kaution auf mein Girokonto eingezahlt habe?

Das verstößt gegen die Pflicht zur getrennten, insolvenzsicheren Anlage. Der Mieter kann die laufende Miete bis zur ordnungsgemäßen Anlage zurückhalten; im Streit über Zinsen musst du sie fiktiv nachberechnen. Sofort umbuchen.

Kann ich Schäden noch nach sieben Monaten von der Kaution abziehen?

Nein. Schadensersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB). Danach ist der Einbehalt unzulässig und die Kaution vollständig auszuzahlen.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der konkrete Mietvertrag und die aktuelle Rechtsprechung. Stand: 2026-09-03.