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Wohnungsübergabe: Das Protokoll entscheidet über die Kaution

Bei der Übergabe wird festgelegt, was der Mieter bezahlt und was nicht – nicht im Streit danach. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos, Zählerständen und Unterschrift ist die einzige Beweisgrundlage, die vor Gericht zählt. Ohne Protokoll gilt im Zweifel: Die Wohnung war in Ordnung.

1. Vorbereitung

2. Was ins Protokoll gehört

BereichFesthalten
KopfAdresse, Datum, Uhrzeit, Anwesende, Ein- oder Auszug
Jeder Raum einzelnWände, Decken, Böden, Fenster, Türen, Steckdosen, Heizkörper – Zustand mit Foto, Schäden mit Maß („Kratzer Parkett 30 cm, Wohnzimmer vor Balkontür“)
Küche/BadArmaturen, Silikonfugen, Einbaugeräte (Funktion geprüft), Abflüsse
ZählerständeStrom, Gas, Wasser (kalt/warm), Heizkostenverteiler – mit Zählernummer und Foto
SchlüsselAnzahl je Art (Haus, Wohnung, Keller, Briefkasten, Garage), Vergleich mit Einzug
VereinbarungenWer beseitigt was bis wann; verbleibende Einbauten; Nachsendeadresse und Bankverbindung des Mieters
Unterschriftenbeide Parteien, je ein Exemplar; bei Verweigerung: Vermerk, Zeuge unterschreibt
Fotos mit Zeitstempel, Übersicht und Detail, je Raum vier Wände plus Boden. Ein digitales Protokoll mit eingebetteten Fotos erspart die Zuordnung hinterher.

3. Schaden oder Abnutzung?

Der Mieter haftet nur für Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Normale Abnutzung trägt der Vermieter – sie ist mit der Miete abgegolten.

Beim Abzug gilt „neu für alt“: Ein zehn Jahre alter Teppich mit Lebensdauer von zehn Jahren hat keinen Restwert mehr – dann gibt es keinen Ersatz, auch bei Beschädigung.

4. Schönheitsreparaturen: Was der Mieter schuldet

Nach der BGH-Rechtsprechung sind viele Klauseln unwirksam: starre Fristen („alle drei Jahre“), Renovierungspflicht bei unrenoviert übernommener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich, Farbvorgaben während der Mietzeit, Quotenabgeltungsklauseln. Ist die Klausel unwirksam, schuldet der Mieter keine Renovierung – auch nicht bei sichtbar abgewohnten Wänden. Ist sie wirksam (renoviert übergeben, flexible Fristen „im Allgemeinen“), muss der Mieter bei Bedarf renovieren; bunte Wände müssen in jedem Fall in neutraler Farbe zurückgegeben werden.

5. Mängel, Nachfrist, Ersatzvornahme

Stellst du bei der Übergabe Mängel fest, die der Mieter beseitigen muss, setze eine schriftliche Nachfrist (üblich 14 Tage). Erst nach fruchtlosem Ablauf darfst du auf seine Kosten beauftragen. Ohne Fristsetzung ist der Ersatzanspruch oft verloren. Ausnahme: Schadensersatz für Substanzschäden (nicht Renovierung) braucht keine Fristsetzung.

6. Checkliste Auszug

  1. Einzugsprotokoll und Fotos bereitlegen
  2. Vorabnahme 2–3 Wochen vorher
  3. Termin bei Tageslicht, Zeuge mitnehmen
  4. Raum für Raum protokollieren, fotografieren
  5. Zählerstände mit Foto, Versorger ummelden
  6. Schlüssel zählen, Fehlbestand notieren (Schließanlage: Austauschkosten!)
  7. Nachsendeadresse und Bankverbindung notieren
  8. Beide unterschreiben, Kopie aushändigen
  9. Innerhalb von 6 Monaten abrechnen – siehe Kaution abrechnen
Kostenlos

Digitales Übergabeprotokoll mit Fotos

VermieterHeld führt dich Raum für Raum durch die Übergabe, speichert Fotos und Zählerstände und erzeugt ein PDF zum Unterschreiben – Einzug und Auszug direkt vergleichbar.

Übergabeprotokoll starten →

Häufige Fragen

Muss der Mieter bei der Übergabe streichen?

Nur bei wirksamer Schönheitsreparaturklausel und Bedarf. Starre Fristen oder unrenovierte Übergabe machen die Klausel unwirksam – dann schuldet der Mieter keine Renovierung. Bunte Wände müssen aber neutral zurückgegeben werden.

Was bedeutet „besenrein“?

Grober Schmutz entfernt, Böden gefegt, keine Abfälle, Möbel und persönliche Gegenstände raus. Keine Grundreinigung, keine gereinigten Fenster.

Was ist, wenn der Mieter das Protokoll nicht unterschreibt?

Das Protokoll gilt dann als einseitige Dokumentation. Vermerke die Verweigerung, lass den Zeugen unterschreiben und schicke dem Mieter eine Kopie mit Fristsetzung für Einwände. Fotos sind dann umso wichtiger.

Darf ich für fehlende Schlüssel den Austausch der Schließanlage berechnen?

Nur, wenn ein Missbrauchsrisiko besteht und die Anlage tatsächlich ausgetauscht wird. Bei einem Einzelzylinder ohne Schließanlage sind nur die Kosten des Zylinders ersatzfähig.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der konkrete Mietvertrag und die aktuelle Rechtsprechung. Stand: 2026-09-03.